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   FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 2 K 3337/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 2 K 3337/98 (https://dejure.org/1999,12551)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.1999 - 2 K 3337/98 (https://dejure.org/1999,12551)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 2 K 3337/98 (https://dejure.org/1999,12551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Geldwerter Vorteil bei Aktienerwerb von amerikanischer Muttergesellschaft des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 825
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.08.1991 - VI B 109/90

    Die Bewertung von Aktien (Option) nach den Verhältnissen am Tag der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 2 K 3337/98
    Der BFH habe jedoch in seinem Beschluss vom 08. August 1991 - VI B 109/90 (BStBl II 1991, S. 929) für den Fall der Bejahung dieser Frage für die Bewertung den Tag der Beschlussfassung für maßgeblich erachtet.

    Er sieht einen Zufluss bei Einräumung der Optionen nur dann für gegeben an, wenn es sich um verkehrsfähige, frei handelbare Wirtschaftsgüter handele und verweist auf die Rechtsprechung, die andernfalls nur eine Gewinnchance annehme (Urteil des BFH vom 10. März 1972, BStBl II 1972, S. 596, Beschluss BFH vom 08. August 1991, BStBl II 1991, S. 929 und Urteil des FG Köln vom 09. September 1998, EFG 1998, S. 1634).

  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5153/97

    Anspruch auf Gewährung einer Tarifvergünstigung; Einräumung von Optionsrechten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 2 K 3337/98
    Er sieht einen Zufluss bei Einräumung der Optionen nur dann für gegeben an, wenn es sich um verkehrsfähige, frei handelbare Wirtschaftsgüter handele und verweist auf die Rechtsprechung, die andernfalls nur eine Gewinnchance annehme (Urteil des BFH vom 10. März 1972, BStBl II 1972, S. 596, Beschluss BFH vom 08. August 1991, BStBl II 1991, S. 929 und Urteil des FG Köln vom 09. September 1998, EFG 1998, S. 1634).

    Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 09. September 1998 - 11 K 5153/97, EFG 1998, S. 1634) an, dass bei der Einräumung eines nicht handelbaren Optionsrechts ein geldwerter Vorteil erst bei dessen Ausübung zufließt.

  • BFH, 10.03.1972 - VI R 278/68

    Arbeitnehmer - Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Optionsrecht - Erwerb von Aktien

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 2 K 3337/98
    Er sieht einen Zufluss bei Einräumung der Optionen nur dann für gegeben an, wenn es sich um verkehrsfähige, frei handelbare Wirtschaftsgüter handele und verweist auf die Rechtsprechung, die andernfalls nur eine Gewinnchance annehme (Urteil des BFH vom 10. März 1972, BStBl II 1972, S. 596, Beschluss BFH vom 08. August 1991, BStBl II 1991, S. 929 und Urteil des FG Köln vom 09. September 1998, EFG 1998, S. 1634).
  • FG Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 8 K 113/91
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 2 K 3337/98
    In diesem Sinne habe auch das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 11. Februar 1993 - 8 K 113/91 (EFG 1993, 582) entschieden, indem es die Auffassung vertreten habe, dass Gewinne aus der Veräußerung von Optionen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften darstellen.
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